Witwenrechner

Witwenrente verstehen

Stand: Juli 2026 · Rechengrundlage: aktueller Rentenwert 42,52 EUR

Nach dem Tod des Ehepartners steht eine Frage schnell im Raum, auf die kaum jemand vorbereitet ist: Was bleibt finanziell? Die Antwort steckt in mehreren Vorschriften, die ineinandergreifen — Rentenart, Rentenartfaktor, Freibetrag, Pauschalabzug, Anrechnungssatz. Diese Seiten nehmen die Regelungen auseinander und rechnen sie an Beispielen vor.

Die drei Themen, um die es geht

Sterbevierteljahr

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat wird die Rente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt, und Einkommen wird nicht angerechnet. Danach ändert sich beides auf einmal — der Betrag ab dem vierten Monat ist die Zahl, mit der man planen sollte.

Einkommensanrechnung

Eigenes Einkommen kürzt die Rente — aber nie in voller Höhe. Zwischen Verdienst und Kürzung liegen ein Pauschalabzug, ein Freibetrag und die 40-Prozent-Grenze. Wer die Kette kennt, kann die eigene Lage einschätzen.

Freibetrag

Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Freibetrag bei 1.122,53 EUR im Monat, zuzüglich 238,11 EUR je waisenrentenberechtigtem Kind. Er ändert sich jedes Jahr zum 1. Juli mit dem aktuellen Rentenwert — eine Berechnung mit dem Wert des Vorjahres ergibt deshalb ein anderes Ergebnis.

Warum diese Seite

Die Regelungen zur Witwenrente sind öffentlich, aber verstreut und sperrig formuliert. Die Rechenwege, die daraus folgen, stehen hier vollständig ausgeschrieben.

Hier steht bei jeder Zahl, woher sie kommt: die Rechtsgrundlage am Fuß jeder Seite, das Stand-Datum sichtbar, jeder Rechenweg Schritt für Schritt nachvollziehbar. Wer eine Zahl nachprüfen will, kann es.

In Arbeit: Ein Rechner, der die Einkommensanrechnung für den eigenen Fall durchrechnet — einschließlich selbständigem Arbeitseinkommen, Vermögenseinkommen im neuen Recht und Kinderzuschlag zum Freibetrag — und der jeden Rechenschritt offenlegt.

Was diese Seite nicht ist

Kein Ersatz für Beratung. Die verbindliche Auskunft zur eigenen Rente erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung — kostenfrei, mit Blick in das eigene Versicherungskonto. Für rechtliche Fragen, etwa zu einem Bescheid oder einem Widerspruch, sind Rentenberater:innen sowie Fachanwält:innen für Sozialrecht zuständig.

Rechtsgrundlagen